Vorsorge für den Fall der Fälle
Niemand möchte hilflos den Entscheidungen anderer ausgeliefert sein. Warum aber denn, so fragt man sich, kümmern sich so wenige Menschen darum, was geschieht, wenn eines Tages der Notfall eintritt. Wenn eine Krankheit aus der Bahn wirft, wenn ein Unfall die eigene Geschäftsfähigkeit zumindest zeitweise unmöglich macht. Wenn Sie glauben, dass dann der Ehepartner, der Lebensgefährte oder die Kinder automatisch diese Aufgaben für Sie übernehmen werden, sind Sie auf dem Holzweg. Es braucht in jedem Fall eine schriftliche Erklärung, damit Angehörige, aber auch Ärzte, Ihrem Wunsch folgen können. Und wenn Sie meinen, diese Angelegenheiten hätten immer noch Zeit, dann sollten Sie sich vor Augen führen, dass Autounfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt keine Frage des Alters sind.
Finanzielle Vorsorge
Wer längere Zeit im Krankenhaus oder in der Reha zubringen muss, sieht sich oft außerstande, laufende finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Wer überweist Rechnungen, die im Briefkasten landen, wer kann Geld von Ihrem Konto abheben, weil Vorauszahlungen der Pflege anfallen oder Sie Bargeld brauchen?
Mit der finanziellen Vorsorgevollmacht wird geregelt, welche Vertrauensperson über Ihre Vermögens-, Gesundheits- und Lebensfragen entscheiden darf. Sie kann Verträge schließen und kündigen und Sie gegenüber Banken, Krankenkassen, Versicherungen und Vermietern vertreten.
Es ist auch möglich, mehrere Personen einzusetzen und festzulegen, wer welche Aufgaben übernehmen soll. Wer im Besitz einer solchen Vollmacht ist, ist von regelmäßigen Kontrollen des Gerichts entbunden, was gerade Familienangehörige sehr entlastet.
Kontaktieren Sie einen Anwalt oder Notar, damit die Vollmacht rechtssicher formuliert ist. Sollten Sie ein Haus besitzen, ist der Gang zum Notar unerlässlich. Bei ihm können Sie die Vollmacht auch hinterlegen oder sie zumindest registrieren lassen. Der Notar gibt sie aus, wenn der Betreuungsfall eingetreten ist. Wenn Sie die Vollmacht zu Hause aufbewahren, teilen Sie der bevollmächtigten Person den Aufbewahrungsort mit.
Betreuungsvollmacht
Man möchte es nicht wünschen, doch leider bringt es mancher Schicksalsschlag mit sich, dass Sie nicht mehr in die eigenen vier Wände zurückkehren können und anderweitig untergebracht werden müssen. Oder Sie können sich selbst nicht mehr versorgen, eine häusliche Betreuung ist zu organisieren, sie muss angeleitet und kontrolliert werden. Erwachsene Kinder können in solchen Fällen nicht einspringen, sie sind beruflich oft sehr eingebunden, haben eine eigene Familie zu versorgen oder wohnen in großer Entfernung zu den Eltern. Ob ein Betreuungsfall vorliegt, entscheidet das Gericht und auch, wer im Namen des zu Betreuenden handeln darf. Er bestimmt über Ihr finanzielles und persönliches Wohl. Das geht so weit, dass dieser Betreuer auch entscheiden darf, ob eine Immobilie verkauft werden muss, um die Kosten für die medizinische Behandlung und die Unterbringung in einem Heim zu finanzieren.
Wer nicht selbst vorsorgt, bekommt einen Betreuer von der Behörde zugeteilt. Halten Sie deshalb in der Betreuungsverfügung fest, wie Sie leben wollen, welchen Betreuer Sie wünschen und wer Sie behandeln soll.
Patientenverfügung
Die Vorstellung, in den letzten Tagen oder Wochen des Lebens an Schläuchen angeschlossen zu sein und so am Leben erhalten zu werden, lässt erschaudern. Wer selbst entscheiden möchte, welche ärztliche Hilfe er annehmen möchte und was auf keinen Fall mehr gemacht werden soll, tut gut daran, eine Patientenverfügung abzufassen. In diesem Schreiben wird geregelt, wann auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll, ob eine künstliche Ernährung geduldet wird oder ob wiederbelebt werden soll.
Nicht immer erschließen sich die Konsequenzen, die sich aus einem Kreuzchen in den Formularen einer Patientenverfügung ergeben. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Arzt die Fragen durch und lassen Sie sich beraten. Er wird auch bereit sein, die Patientenverfügung an sich zu nehmen, um sie im Ernstfall griffbereit zu haben.
Bei Verbänden, im Internet und einschlägigen Beratungsstellen gibt es Vorlagen, die das Abfassen von Vollmachten erleichtern. Auch im Buchhandel erhalten Sie entsprechende Formulare.
Doch bevor Sie sich daran machen, Ihre Wünsche zu Papier zu bringen, setzen Sie sich mit denjenigen zusammen, die Sie einsetzen möchten und besprechen Ihr Vorhaben: Was könnt Ihr leisten, was nicht? Was wünsche ich mir von Euch und wo sehe ich Euch überfordert? Wer kann welche Aufgaben übernehmen?
Sind Vollmachten erst einmal abgefasst, werden nicht nur Sie selbst entlastet sein, sondern im Ernstfall auch Ihre Angehörigen, die sich dann nicht mit offiziellen Stellen herumschlagen müssen oder ständig das latente Gefühl haben, vielleicht doch nicht in Ihrem Sinne zu entscheiden.
Egal, wie alt Sie sind: Schieben Sie es nicht zu weit hinaus, sondern gehen Sie es an. Nicht dass es irgendwann heißt, wir dachten, wir hätten noch so viel Zeit.
Schlussbemerkung: Dieser Beitrag möchte Sie lediglich für das Thema sensibilisieren. Bitte informieren Sie sich für Ihre konkrete Situation bei den entsprechenden Fachleuten.
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